Urkunde, 1339 November 18

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Heilmann [Schwab], Scholaster, Konrad Schwab (Swabh), Kanoniker, Konrad von Oppershofen, Vikar des Stifts Aschaffenburg, sowie Johann Schwab, Schöffe zu Aschaffenburg , bekennen als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinrich Schwab, Vikar des Stifts Aschaffenburg, öffentlich, daß dieser vor seinem Tod zwar gebrechlich am Körper, aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte testamentarische Verfügungen über seine Habe getroffen hat. Unter anderem hat er die Stiftung einer ewigen Vikarie am Altar des heiligen Andreas in der Kirche des Stifts Aschaffenburg angeordnet, deren Ausstattung in der Ausfertigung bestimmt wird. Heinrich Schwab hat diese von ihm gestiftete Vikarie als erstes dem Konrad von Oppershofen übertragen. Außerdem hat er angeordnet, daß bei künftigen Vakanzen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg diese Vikarie innerhalb eines Monats nach Eintreten der Vakanz einem geeigneten Priester übertragen sollen. Tun sie dies nicht, dann steht dem jeweiligen Domdekan zu Mainz sooft dies geschieht das Recht zu, nach Ablauf des Monats einen Priester für die Vikarie zu benennen. Konrad von Oppershofen als erster Vikar und seine Nachfolger sollen pro Woche vier Messen, nämlich eine am Sonntag, eine am Montag, eine am Donnerstag und eine am Samstag, am Altar des heiligen Andreas feiern, und zwar immer sofort nach der Messe des Subkustos des Stifts Aschaffenburg. Die Testamentsvollstrecker ordnen an, daß das zu der Vikarie gehörende Haus, deren Weinberge sowie die ihr gestifteten Gegenstände in gutem Zustand gehalten werden. Stellt sich beim Tod eines der Inhaber dieser Vikarie heraus, daß ein der Vikarie gehörender Gegenstand entwendet oder beschädigt wurde, dann ist der Vikarie aus der Hinterlassenschaft des betreffenden Vikars Schadenersatz zu leisten. Kann der Vikar eine der Messen zum festgelegten Termin aus triftigen Gründen nicht lesen, dann soll er sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen.